AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Teilehandel der HAPPY PARTS GmbH

I. Vertragspartner des Käufers ist das folgende Unternehmen:

Happyparts GmbH

Kornkamp 8

26605 Aurich

Deutschland

+49 (0) 4941 9236100

info@happyparts.de

Bernd & Eiko Oswald

HRB 203311

Allgemeiner Hinweis zu Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Die Nutzung der online-Streitbeilegung über diesen Link ist ab dem 15.2.2016 möglich. Unsere E-Mailadresse:  info@happyparts.de

II. Geltungsbereich:

  1. Die Vertragspartner vereinbaren die ausschließliche Geltung der nachstehenden Bedingungen. Anderslautenden Einkaufsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Auch für den Fall des Widerspruchs des Käufers außerhalb seiner allgemeinen Einkaufsbedingungen gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers widerspricht der Verkäufer der Geltung der allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers.
  2. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung durch den Käufer gelten die Geschäftsbedingungen des Verkäufers, soweit der Käufer Kenntnisnahmemöglichkeit hatte, als angenommen.
  3. Werden Bedingungen vereinbart, die von den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers abweichen, so gelten die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen insoweit, als daß sie nicht konkret ausgeschlossen sind und mit den abweichenden Bedingungen nicht in Widerspruch stehen.
  4. Von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen können nur von der Geschäfts- und Betriebsleitung in Kraft gesetzt werden.
  5. Zusätzlich gilt für Unternehmer im Sinne des § 310 Abs. 3 BGB, daß diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle künftigen Leistungen gelten, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

III. Lieferbedingungen und Verfügbarkeit.

  1. Eine Lieferung kann grundsätzlich nur auf Basis einer verbindlichen Bestellung erfolgen.
  2. Eine verbindliche Bestellung bedarf der kompletten Anschrift und der Unterschrift des Bestellers.
  3. Die Website der Fa. HAPPY PARTS GmbH mit den darin aufgelisteten Waren stellt kein Angebot der Fa. HAPPY PARTS GmbH zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Auch wird die Verfügbarkeit der angebotenen Ware nicht zugesichert. Die Website der Fa. HAPPY PARTS GmbH dient ausschließlich der Nachfrage über die Verfügbarkeit der Ware durch den Kunden.
  4. Für Nachfragen zur Verfügbarkeit können alle gängigen Hilfsmittel benutzt werden. Der Nachfrager hat der Fa. HAPPY PARTS GmbH zusammen mit seiner Nachfrage Namen, Anschrift und gegebenenfalls e-mail-Adresse mitzuteilen und dafür Sorge zu tragen, dass die Fa. HAPPY PARTS GmbH in der Lage ist, ihren Informationspflichten gemäß § 312 c BGB vor Vertragsschluss nachzukommen.
  5. Nach Eingang der Nachfrage prüft der Verkäufer, ob die gewünschte Ware verfügbar ist. Positive und negative Meldungen werden dem Nachfrager mit dem Preis und der Lieferzeit umgehend mitgeteilt. Diese Mitteilung gilt ausschließlich für den Erteilungszeitpunkt. Für Änderungen des Sachstands zwischen dieser Mitteilung und der Bestellung durch den Käufer haftet der Verkäufer nicht. Eine weitergehende Garantie für eine grundsätzliche Verfügbarkeit angefragter Waren wird nicht übernommen.
  6. Reserviert der Besteller ein Teil, ohne es bereits zu kaufen, wird dieses Teil durch den Verkäufer bis 17.00 Uhr des auf die Reservierung folgenden Tages zur Verfügung gehalten, sofern dessen Verfügbarkeit dem Besteller bestätigt wird. Danach besteht keine Verpflichtung des Verkäufers, das Teil für den Besteller weiter vorzuhalten. Der Verkäufer ist dann berechtigt, das Teil anderweitig zu verkaufen.
  7. Sollte die bestellte Ware aus unvorhersehbaren Gründen nicht mehr verfügbar sein, wird der Besteller umgehend informiert.
  8. Die Übergabe erfolgt im Betrieb der Fa. HAPPY PARTS GmbH. Erfolgt die Lieferung bzw. Übergabe auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort, so stellt die Fa. HAPPY PARTS GmbH die dadurch entstehenden Transport- und Versicherungskosten sowie weitere dadurch zusätzlich entstehenden Ausgaben gesondert in Rechnung. Diese Kosten werden dem Kunden mitgeteilt, sobald feststeht, dass die Übergabe nicht im Betrieb der Fa. HAPPY PARTS GmbH stattfinden soll. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, von seinem Wunsch auf Lieferung und Übergabe an einem anderen Ort Abstand zu nehmen, muss dies jedoch unverzüglich, spätestens drei Tage, nach Bekanntgabe der hierfür zusätzlichen Kosten und Aufwendungen für Transport und Versicherung der Fa. HAPPY PARTS GmbH mitteilen.
  9. Bestimmte unvorhersehbare Ereignisse, wie z. B. höhere Gewalt, rechtswidrige Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferern und sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Ereignisse, berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben. Wird dadurch die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten.
  10. Der Käufer verpflichtet sich, den mitgelieferten Garantieschein über den ordnungsgemäßen und fachgerechten Einbau der gelieferten Sache von der einbauenden Werkstatt oder vergleichbaren Firma ausfüllen und unterschreiben zu lassen. Der Garantieschein ist an die Happy Parts GmbH zurückzusenden. Sollte der Garantieschein nicht zurückgegeben werden, erlischt die Garantiezusage durch die Garantie - Versicherung ebenso wie die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Das Erlöschen der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
  11. Der Käufer ist an die Abnahme der gekauften Ware gebunden, wenn die Lieferung innerhalb genannter Fristen erfolgt. Für später eingehende Lieferungen besteht keine Abnahmepflicht.
  12. Nicht Gegenstand des Kaufvertrags sind Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Schläuche, Rohrleitungen und Kabel, Zündkerzen, Glühkerzen, Schrauben, Sehbolzen und Zahnriemen, die noch an dem gelieferten Teil bzw. Aggregat befestigt sind, sofern sie nicht ausdrücklich zum Verkaufsgegenstand gemacht wurden! Diese gehen mit dem verkauften Teil bzw. Aggregat in das Eigentum des Käufers kostenlos über, unterliegen allerdings keinerlei Ansprüchen wegen Schadensersatz, Nichterfüllung, Mängel und Gewährleistung und können solche auch nicht begründen.
  13. Für die nicht fristgemäße Lieferung, soweit nicht Ereignisse gem. Ziffer 8 der Verspätung zugrunde liegen, haftet der Verkäufer nur dann, wenn die Verzögerung auf dessen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht. Dieser Haftungsausschluß bezieht sich auch auf die selbständigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Darüber hinaus wird die Haftung des Verkäufers, auch für seine Erfüllungsgehilfen, der Höhe nach begrenzt auf den Ersatz desjenigen Schadens, den der Verkäufer bei Vertragsschluß unter Berücksichtigung der Umstände, die er kannte oder hätte kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen, höchstens jedoch auf 10 % des Vertragspreises. Dieser Haftungsausschluss gilt nur, wenn der Käufer Kaufmann ist oder sich so behandeln lassen muss.
  14. Verweigert der Käufer die Abnahme der gelieferten Ware, ohne hierzu gemäß diesen Bedingungen oder aufgrund gesetzlicher Regelungen, die durch diese Bedingungen nicht wirksam abbedungen sind, berechtigt zu sein, so hat der Käufer für die Transportkosten aufzukommen und trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware ab diesem Zeitpunkt. Für den Fall der verschuldeten Abnahmeverweigerung durch den Käufer kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen setzen mit der Erklärung, dass der Verkäufer nach Ablauf dieser Frist die Vertragserfüllung ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Setzung der Nachfrist ist entbehrlich, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig ist, dass er auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht bereit oder imstande ist. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so beträgt dieser 15 % des vereinbarten Kaufpreises, sofern der Käufer dem Verkäufer nicht einen geringeren Schaden nachweist. Dem Verkäufer bleibt es unbenommen, gegen Nachweis auch einen höheren Schaden geltend zu machen.
  15. Transportverpackungen werden nach Maßgabe der Verpackungsverordnung zurückgenommen. Davon ausgenommen sind Paletten. Paletten werden nur gegen Erstattung der anfallenden Palettengebühren zurückgenommen.
  16. Hat der Kunde seine Niederlassung in einem von der Bundesrepublik Deutschland verschiedenen Staat und ist dieser Staat Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG), so gelten die Gefahrtragungsregeln der Artikel 66 bis 70 CISG.

 

IV. Preise und Zahlungsbedingungen:

  1. Alle vom Verkäufer genannten Teilepreise umfassen den reinen Warenwert zzgl. der MwSt. in gesetzlicher Höhe.
  2. Skonto oder sonstige Nachlässe werden nicht gewährt.
  3. Beim Direktverkauf erfolgt die Zahlung bar oder per Scheck. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Deren Gutschrift auf den Kaufpreis erfolgt erst nach Einlösung und Wegfall der Regreßgefahr unter Abzug etwaiger Scheckkosten.
  4. Beim Versand erfolgt die Bezahlung in der Regel per Nachnahme. Die anfallenden Nachnahmegebühren gehen zu Lasten des Käufers.
  5. Die Begleichung von Rechnungen per Überweisung kann mit Stammkunden auf Grundlage eines gesonderten Liefervertrages vereinbart werden.

V. Eigentumsvorbehalt:

Erfolgt die vollständige Begleichung von Rechnungen erst nach Auslieferung der Ware durch den Verkäufer, gelten die nachfolgenden Regelungen zum Eigentumsvorbehalt:

  1. Die gekaufte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Begleichung der Kaufpreisforderung. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der jeweiligen Saldoforderungen.
  2. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung und zur Verarbeitung der gekauften Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt, sofern die Weiterveräußerung durch ihn unter Eigentumsvorbehalt und ohne Vereinbarung eines Abtretungsverbotes erfolgt. Der Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen aus einer Weiterveräußerung der vom Käufer, auch zukünftig, gelieferten Ware in voller Höhe bis zur vollständigen Bezahlung an den Verkäufer ab. Er ist widerruflich zum Einzug der abgetretenen Forderung ermächtigt.
  3. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenständen des Verkäufers ist nicht zulässig. Zugriffe Dritter auf sein Eigentum, z. B. Pfändungen oder andere Beeinträchtigungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
  4. Ist der Käufer Kaufmann, so behält sich der Verkäufer das Eigentum an den von ihm gelieferten Waren bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen, die ihm gegen den Käufer zustehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Die durch den kaufmännischen Käufer vorgenommene Be- und Verarbeitung führt nicht zum Eigentumserwerb nach § 950 BGB ohne Verpflichtung des Verkäufers. Wird die Ware mit anderen Sachen vermischt oder verbunden (§§ 947, 948 BGB), gilt das Miteigentum des Verkäufers an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der enthaltenen Vorbehaltsware zur Summe der Rechnungswerte als vereinbart. Die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
  5. Sofern der Käufer Kaufmann ist und die Forderung aus einem Weiterverkauf in einem mit seinen Kunden bestehendes Kontokorrentverhältnis aufnimmt, so wird die Kontokorrentforderung in voller Höhe oder nach erfolgter Saldierung der anerkannte Saldo bis zur Höhe der ursprünglichen  Kontokorrentforderung an die Firma Happy Parts GmbH abgetreten. Im Falle einer vereinbarten laufenden Rechnung gelten der Eigentumsvorbehalt und die Abtretung als Sicherheit für die Saldoforderung der Verkäuferin.

VI. Gewährleistung bei Mängeln

  1. Der Verkäufer übernimmt die Gewährleistung für die Funktionstüchtigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, allerdings nur, sofern an dem Fahrzeug Wartungsarbeiten und Inspektionen gemäß den Herstellervorschriften nachweislich fachgerecht durchgeführt werden, die Betriebsanleitung des Kraftfahrzeuges beachtet wird und, sofern vom Verkäufer nicht selbst überprüft, in der Vergangenheit die Wartungsarbeiten und Inspektionen gemäß den Herstellervorschriften durchgeführt und die Betriebsanleitung des Kraftfahrzeuges beachtet wurden. Diese Einschränkung der Gewährleistung gilt nur dann, wenn der Mangel auf einer Verletzung der vorbezeichneten Obliegenheiten beruht. Der Nachweis, dass die Obliegenheitsverletzung nicht schadensursächlich ist, obliegt dem Käufer. Die Gewährleistungsfrist für Gebrauchtteile beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Schadensersatzansprüche beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr, Für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt es bei der gesetzlichen Verjährung.
  2. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn ein Schaden durch andere als von den vom Verkäufer gelieferten Teilen oder durch nicht fachgerechter Montage nicht vom Verkäufer gelieferter Teile oder auf Grund schuldhaften Verhaltens des Fahrers, Dritter oder auf Grund äußerer Einflüsse (z. B. Unfall, unbefugter Gebrauch, Überschwemmung) verursacht wurde
  3. Haftet die Fa. HAPPY PARTS GmbH wegen schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf Schadensersatz, so beschränkt sich diese Haftung nur auf den vertragstypischen Schaden.
  4. Im Fall der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht oder eines schon bei Vertragsschluss bestehenden Leistungshindernisses (§§ 311 Abs. 2, 311 a BGB), beschränkt sich die Ersatzpflicht auf das negative Interesse.
  5. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Veränderungen der Funktionstüchtigkeit aufgrund normaler Verschleißerscheinungen im Gewährleistungszeitraum und darauf beruhender Folgeschäden.
  6. Bei der Rückgabe eines Ersatzteiles muss das Sicherungsetikett unbeschädigt auf dem Teil vorhanden sein.
  7. Bei Rückgabe von Teilen ohne Mängel wird grundsätzlich eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 20 % des Warenwertes berechnet, soweit die Rückgabe nicht in Anwendung des Fernabsatzgesetzes (§ 312 b ff. BGB) erfolgt.
  8. Voraussetzung für Gewährleistung ist der fachgerechte Einbau der gelieferten Ware.
  9. Sicherheitskritische Ersatzteile, wie z. B. Brems-, Fahrwerks- oder Lenkungsteile müssen in einer Fachwerkstatt fachgerecht eingebaut werden.
  10. Mit dem Kauf eines Ersatzteiles ist der Käufer durch die Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen über den etwaigen Gebrauchtteilecharakter des gekauften Ersatzteiles informiert.
  11. Ein fachgerechter Einbau kann, widerleglich, vorausgesetzt werden, wenn dieser in einer entsprechenden Fachwerkstatt vorgenommen wurde. Als Nachweis genügt die Vorlage der Reparaturrechnung. Ist der Käufer selbst Fachwerkstatt für die Marke des mit dem gelieferten Teil zu reparierenden Fahrzeuges, ist ein solcher Nachweis nicht erforderlich. Ist der Käufer Kaufmann, erlischt die Gewährleistung und Garantie, wenn eine Beanstandung offensichtlicher Mängel nicht unverzüglich, versteckter Mängel nicht innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Ware erfolgt.
  12. Bei Erhalt der Ware hat der Käufer die Übereinstimmung des übergebenen Teils mit seiner Bestellung, beispielsweise anhand der Teilenummer, zu überprüfen. Gewährleistungs- oder Garantieansprüche sowie Schadensersatzansprüche aufgrund von Mangelfolgeschäden wegen Nichtübereinstimmung des gelieferten mit dem bestellten Teil sind bei Verstoß gegen diese Prüfungspflicht ausgeschlossen, sofern die Nichtübereinstimmung des gelieferten mit dem bestellten Teil vom Käufer im Rahmen der zumutbaren Überprüfung hätte erkannt werden können und die Ansprüche auf der Fehllieferung beruhen.
  13. Bei Beanstandung wegen unvollständiger oder sonst nach Art und Menge von der Bestellung abweichender Lieferung sowie äußerlich erkennbarer Mängel bei mangelhafter Ware im Rahmen eines Gewährleistungsfalles verpflichtet sich der Verkäufer auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung bzw. auf Verlangen des Käufers auf Umtausch. Der Käufer hat nur dann einen Anspruch auf Rücktritt oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises), wenn mindestens zwei Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsversuche des Verkäufers fehlschlugen, vorausgesetzt, der Mangel- bzw. Garantiefall trat nicht aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers ein. Der Verkäufer ist berechtigt, statt Nachbesserung oder Ersatzlieferung dem Käufer Minderung oder Rücktritt anzubieten, wenn es dem Verkäufer nicht möglich ist, unter angemessenen Bedingungen Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten.
  14. Mängel müssen vom Käufer unter sofortiger Einstellung der Be- und Verarbeitung unverzüglich schriftlich gerügt werden. Ist der Käufer Kaufmann, berechtigt ihn die Mängelrüge nicht zur Zurückbehaltung des Kaufpreises oder zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen, sofern diese nicht unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Mängelansprüche müssen vom Käufer spätestens einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch den Verkäufer gerichtlich geltend gemacht werden.
  15. Das Recht auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Umtausch, Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) oder Rücktritt steht unter dem Vorbehalt der Überprüfung von Herkunft und Funktionstüchtigkeit der beanstandeten Ware durch den Verkäufer.
  16. Im Bedarfsfall kann vom Verkäufer ein unabhängiger vereidigter Sachverständige mit der Prüfung von Beanstandungen beauftragt werden. Erweist sich die Beanstandung des Kunden als unbegründet, sind die Kosten für die notwendig gewordenen Transporte, Gutachten und Kosten für den entstandenen Arbeitsaufwand vom Käufer zu tragen.
  17. Bei Bestellung eines auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers bestellten und gelieferten baugleichen Teils übernimmt der Verkäufer keine Gewährleistung für die zweckgerechte Verwendbarkeit des Teiles. Schadensersatzansprüche, aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Käufer hat den Verkäufer bzw. dessen Erfüllungsgehilfen über den Zweck der Verwendung des baugleichen Teiles in der Weise aufgeklärt, dass dieser die Nichtverwendbarkeit zu diesem Zweck hätte erkennen müssen. Insoweit ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Nachforschungspflicht des Verkäufers und seiner Erfüllungsgehilfen hinsichtlich des Verwendungszwecks des gekauften Teiles besteht nicht. Die Gewährleistung hinsichtlich des Teiles an sich unabhängig von dessen zweckgerechten Verwendbarkeit bleibt im Übrigen unberührt.
  18. Die Teile/Aggregate werden ohne Betriebs-, Hilfsstoffe und Schmiermittel wie Kraftstoffe, Chemikalien, Filtereinsätze, Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeit, Öle und Fette geliefert.

VII. Haftung:

  1. Der Verkäufer haftet für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, wenn er, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, soweit sich aus den bisherigen Regelungen nichts anderes ergibt.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die der Verkäufer aufzukommen hat, dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder von dem Verkäufer aufnehmen zu lassen.
  3. Die eigene Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers gegenüber dem Käufer werden außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit sich aus den bisherigen Regelungen nichts anderes ergibt.
  4. Für Folgeschäden wird vorbehaltlich anderweitiger Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit keine Haftung übernommen.
  5. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
  6. Der vorbezeichnete Haftungsausschluss hinsichtlich Mangelfolgeschäden gilt nicht für Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft, die vor einem solchen Mangelfolgeschaden schützen sollte, und bei Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht.

 VIII. Gerichtsstand:

Ist der Käufer Kaufmann, wird für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen der Sitz des Verkäufers als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

 IX. Anwendbares Recht:

Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des Falls, dass der Kunde seine Niederlassung in einem von der Bundesrepublik Deutschland verschiedenen Staat hat und dieser Staat Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) ist: In diesem Fall gilt dieses Abkommen (CISG) mit Ausnahme der Artikel 38 Abs. 3, Artikel 44 und Artikel 57 Abs. 1 b CISG.

 X. Ausführliche Datenschutzerklärung

„Wir erheben, verarbeiten (speichern, verändern, übermitteln, sperren, löschen) und nutzen personenbezogene Daten, wie Bestandsdaten (Daten für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses über die Nutzung) wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- oder Faxnummer, Geburtsdatum, User-ID.

Nutzungsdaten (Daten, die erforderlich sind, um die Inanspruchnahme von Diensten/Leistungen zu ermöglichen, um diese abzurechnen), wie Merkmale zur Identifikation des Nutzers, Angaben über Beginn und Ende sowie Umfang der jeweiligen Nutzung und die vom Nutzer in Anspruch genommenen Dienste/Leistungen.

Personenbezogene Daten erheben, speichern, verändern, übermitteln und nutzen wir im Rahmen der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zur Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses, zur Wahrung unserer berechtigten Interessen, zur Wahrung berechtigter Interessen eines Dritten.

Personenbezogene Daten erheben wir bei ‚Registrierung’ im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung über die Nutzung unserer Angebote. An den Stellen, an denen personenbezogene Daten erhoben werden, fordern wir die Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten.

Personenbezogene Daten speichern wir offline auf eigenen Servern und Sicherungsmedien, aufgrund gesetzlicher, satzungsmäßiger und vertraglicher Aufbewahrungsvorschriften sowie zur Datensicherung und Datenschutzkontrolle.

Personenbezogene Daten verändern wir, sofern Fehlerkorrekturen oder Anpassungen der Angaben (aufgrund Namens-, Adressänderungen etc.) dies erfordern.

Personenbezogene Daten übermitteln wir an die von uns beauftragten Transportdienstleister, sowie an Kreditinstitute bzw. Internet-Payment-Services und infolge deren Datenverarbeitungs-/Vertragspartnern zum Zwecke der Abrechnung, an ggf. durch Gesetz oder Justiz ausdrücklich zur Übermittlung bestimmten Stellen.

Personenbezogene Daten löschen wir, wenn ihre Speicherung unzulässig ist, wenn sie für die Erfüllung der in unserer Zuständigkeit liegenden Aufgaben nicht mehr erforderlich sind, nach Ablauf des Vertragsverhältnisses sowie der zutreffenden gesetzlichen, satzungsmäßigen oder vertraglichen Aufbewahrungs-fristen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen.

Personenbezogene Daten sperren wir, wenn Einer Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, Grund zu der Annahme besteht, dass durch eine Löschung schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt würden, eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.

Anträge auf Auskunft (§§ 19, 34 BDSG), Berichtigung, Löschung oder Sperrung (§§ 20, 35 BDSG) nimmt Herr Janssen, IT- und Datenschutzbeauftragter, unter dennis.janssen@happyparts.de  entgegen.“

Widerruf von Einwilligungen

Wenn Sie eine Einwilligung im Verlauf des Bestellprozesses ausdrücklich erteilt haben,  können Sie Ihre Einwilligung stets mit Wirkung für die Zukunft  widerrufen.

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